Neuer Dienstunfähigkeitsschutz von der DBV
Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung neu aufgestellt. So ist es nun auch möglich das Risiko der Teildienstunfähigkeit bei der DBV zu versichern. So sind seit dem Jahre 2009 Dienstherren verpflichtet die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mit begrenzter Arbeitszeit zu prüfen. So reduziert sich die Arbeitszeit und damit auch das Einkommen um bis zu 50% in einer sogenannten Teildienstunfähigkeit. Im Falle der Teildienstunfähigkeit von mindestens 20 Prozent erbringt die DBV, die für den Fall der Dienstunfähigkeit vereinbarte Leistung anteilig.
Neben dieser Änderung wurden auch die Versicherungs- und Leistungsdauern verlängert. So sind bis zum 65. Lebensjahr Lehrer und bis zum 67. Lebensjahr Verwaltungsbeamte versicherbar. Für Polizisten besteht die Möglichkeit einer Polizeidienstunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauer bis zum 63. Lebensjahr.
Die beruflichen Tätigkeiten werden bei der DBV in Rahmen der Änderungen nun in sechs statt vorher vier Berufsgruppen eingeteilt. Laut Informationen der DBV, führt die individuellere Eingruppierung der Kunden mit entsprechenden zugeschnittenen Beiträgen in vielen Fällen zu Vergünstigungen von bis zu 30%.