Freundschaftshilfe beim Umzug: Was passiert bei Schäden?
Bei einem Umzug lassen sich viele von Freunden helfen, so macht der Umzug mehr Spaß und kommt günstiger. Doch was ist wenn was passiert, wie zum Beispiel das der neue Fernseher die Treppe beim Umzug runterfällt.
In diesem Fall kommt oft die private Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. Den eine private Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Dritten vom Versicherten zugefügt wurden und wo ein Verschulden vom Versicheren vorliegt. Bei Gefälligkeitshandlungen, worunter auch die Hilfe beim Umzug von Freunden unter anderem fällt, ist die Haftung aber rechtlich zweifelhaft. Erweist der Versicherte zum Beispiel beim Umzug oder einer Renovierung einen Verwandtschafts- oder Freundschaftsdienst, so muss er den Schaden häufig gar nicht ersetzen. Aus diesem Grund muss für Schäden oft auch nicht die Haftpflichtversicherung aufkommen, informierte die AXA Versicherung.
Dieses kann gerade unter Freunden oder innerhalb der Familie für schlechte Stimmung sorgen. “Natürlich fühlt man sich trotzdem schuldig, weil man etwas beschädigt hat”, erklärt der Dominic Dackweiler, Experte für Haftpflichtversicherungen bei der AXA. “In ihrer Not entschließen sich dann viele, den Schaden einfach selbst zu bezahlen, obwohl er doch eigentlich durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist.”
Die AXA hat sich deshalb entschlossen, Gefälligkeitsschäden bis zur vollen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zu übernehmen. Wer einen BOXplus-Vertrag abschließt, kann sich im Schadenfall also darauf verlassen, dass seine Versicherung auch in solchen Fällen einspringt, wenn etwas passiert. Dominic Dackweiler: “Auch wenn wir großzügig regulieren, vorsichtig sollte man natürlich trotzdem sein: Schon allein deshalb, weil die Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert ersetzt und nicht etwa den Neuwert wie die Hausratversicherung.”