Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich und Informationen
Rund 90% aller Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Im Sozialgesetzbuch sind ca. 95% der Leistungen festgeschrieben. Nach dem so genannten Sachleistungsprinzip erhalten die Versicherten alle medizinischen und pflegerischen Leistungen. Der Versicherungsnehmer muss also die Leistungen nicht unmittelbar bezahlen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit Anfang 2009 einige Änderungen. So gibt es seit Anfang 2009 einen einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt aktuell bei 15,50%.
Einen Zusatzbeitrag dürfen die Krankenkassen verlangen, wenn Sie mit Geld aus den Gesundheitsfond nicht hinkommen. Die Krankenkassen können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe verlangen. So gibt es seit Anfang des Jahres 2011 keine Decklung mehr. In dem Fall das der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt, dann gibt es einen Sozialausgleich.
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