Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich und Informationen
Rund 90% aller Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Im Sozialgesetzbuch sind ca. 95% der Leistungen festgeschrieben. Nach dem so genannten Sachleistungsprinzip erhalten die Versicherten alle medizinischen und pflegerischen Leistungen. Der Versicherungsnehmer muss also die Leistungen nicht unmittelbar bezahlen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit Anfang 2009 einige Änderungen. Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nun einen Beitragssatz von 15,50%.
Einen Unterschied gibt es bei Selbständigen, diese zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,90%. In der Krankenversicherung ist dafür, aber nicht mehr das Krankengeld mitversichert. Für Selbständige besteht aber die Möglichkeit in einen Wahltarif der Krankenkasse zu wechseln, in dem das Krankengeld mitversichert ist.
Einen Zusatzbeitrag dürfen die Krankenkassen verlangen, wenn Sie mit Geld aus den Gesundheitsfond nicht hinkommen. Ohne Überprüfung der Einkommens Situtation darf dieser aber maximal 8 Euro pro Monat betragen. Der Zusatzbeitrag darf bis zu 1% des beitragspflichtigen Einkommens betragen, bei einer Überprüfung der Einkommens Situation.
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